Der Geiranger-Fjord, beliebtes Ziel für Ausflugsschiffe, erwartet ebenfalls eine riesige Felslawine.
Es besteht die Gefahr, daß die ganze Aakeneset runterkommt:
Es wurde eine Simulation nachgebaut, in der festgestellt wurde, daß eine ganze Reihe von Flutwellen entstehen wird, die bis zu 30 m hoch werden können. Ob der Ort Geiranger noch etwas mitbekommt, wird mehr für unwahrscheinlich gehalten.
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Das wird es hier auch bald geben: 'Goldverkäufer' tauchen an der Haustür oder auf Parkplätzen auf und bieten 'Schnäppchen' an:
Es wird geraten, in diesen unsicheren Zeiten des 'fiat-money'-Papierschnipselgeldes in 'sichere' Werte zu investieren. Daran ist absolut nichts auszusetzen. Wenn aber mehr oder minder finstere Typen wie an manchen Stellen in Norwegen 'Gold' als Schnäppchen anbieten, dann sollte Vorsicht am Platze sein. Die Polizei rät: Wenn Sie ein Angebot bekommen, das zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es genau das! Rasch sich verflüchtigende fliegende Händler bieten derzeit 'Edelmetall' an - Finger weg! Wer richtig aufgeklärt ist, versorgt sich zwar mit diesen inflationsfreien Wertgegenständen, aber nicht zwischen Tür und Angel, und schon gar nicht als 'Sonderangebot', weil es so schön glänzt. Goldkauf ist Vertrauenssache, da gibt es bessere Adressen!
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Und hier noch eine Mitteilung der besonderen Art, die vielleicht erklärt, warum sich die Streitmacht von Bush inzwischen selber auf die Füße tritt, und auf wundersame Weise ein 800- Millionen-Flieger nach dem anderen ohne 'mission accomplished' zurückkommt und sich am Boden plötzlich in Schrott verwandelt. Wer mischt denn da hinter den Kulissen sonst noch mit? Der persische 'Mitras' ist das bestimmt nicht!
U$-Atomangriff auf den Iran am 10.April
Von Aton (CM) durch Candace
10.04.08
Meine sehr Geliebten, hier ist ATON, und ebenso wie mein letztes kleines Stück - ist dies nicht für die Leser von AbundantHope bestimmt, sondern für unsere Dunklen.
"Ein nettes Spiel", was ihr heute gespielt habt, ihr dunklen Kumpels! Haben euch die Resultate gefallen?
Und das war nicht einmal unser Eingreifen, es war das Resultat von Technologie, mit der Andere auf diesem Planeten beschenkt worden sind und die IHR nicht habt.
Wir haben die Atombomben zugelassen, und ihr habt ge-sehen, wie sie in den Plasma-Schilden abgestorben sind.
War das nicht ein Spaß????? Es waren nicht unsere Plasma-Schilde, denn jetzt haben auch Andere auf die-semPlaneten sowas und sind ziemlich immun gegen eure Spiele.
Setzt eure anderen Spiele nur fort, und ihr werdet ähnliche Resultate sehen. Andere haben sich dem LICHT zugewandt und sind wahrhaftig beschenkt worden.
Urteilt für euch selbst, was für Spiele ihr noch spielen wollt,und ihr werdet die Resul-tate sehen. Dieses Spiel hier werdet ihr nicht gewinnen. Ihr habt heute ein nettes Schachmatt gesehen, nicht wahr?
Es wird noch mehr Schachmatts geben, solange bis ihr realisiert, dass die Vormachtsstellung nicht mehr bei euch liegt. Gott beschenkt immer die Durchlichteten und jetzt seht ihr den Beweis.
Guten Tag. Ich bin ATON, wir werden heute diesen Namen benutzen. Es spielt keine Rolle, denn ich bin unter jeglichem Namen dennoch der Schöpfersohn von Nebadon.
@2005-2008 AbundantHope - Alle Rechte vorbehalten.
12. April 2008 Mal wieder Naumann, die westlichen 'Werte', die westlichen 'Interessen' - und der 'totale' Krieg (vom totalen Untergang reden diese 'Menschen der Werte' natürlich nicht, aber mit diesen 'Werten' werden sie zur Hölle fahren. Das ist versprochen, beschlossen und unweigerlich.) Aber vorher wird die Menschheit noch zu spüren bekommen, was 'Christen' unter ihren 'Werten' verstehen. Und allen voran natürlich die bunte Reisekanzlerin, die anscheinend kapiert hat, daß sie auf Kosten der Steuergeplünderten noch schnell die Welt ohne Rücksicht auf CO2, $, € oder die Interessen des Volkes bereisen und belatschern muß, solange es noch 'Welt' gibt. Das wird sich bald ändern:
Während in der Bundesrepublik Deutschland immer noch betont naiv über allerlei friedenstiftende Maßnahmen und "Aufbauhilfen" sowie über "Exit-Strategien" diskutiert wird, haben hohe NATO-Generäle - die immerhin etwas von ihrem Fach verstehen - ganz andere Sorgen. In Kreisen der NATO und der EU wird derzeit ein 152-Seiten-Papier diskutiert, das immerhin erfreulich deutlich die tatsächlichen Interessen und Absichten definiert.
Verfaßt haben es die ehemalige NATO-Offiziere Klaus Naumann, John Sahikashvili (USA), Peter Inge (GB), Jacyues Lanxade (Frankreich) und Henk van den Bremen (NL). Es trägt den Titel "Towards a grand strategy in an uncertain world" und soll den großen strategischen Rahmen für eine einheitliche politisch-militärische Interessensvertretung "des Westens" definieren. Offiziell beschlossen ist es zwar noch nicht, doch dürften die Grundlinien ziemlich genau das zusammen fassen, was in der politischen und militärischen Führung gedacht wird.
Grundlage ist die Definition der eigenen Interessen, bei denen zwar - dem offiziellen Diskurs - entsprechend wiederholt auf die steigende Terrorgefahr angespielt wird, letztlich aber doch deutlich wird, daß es die Bereitschaft geht, die eigenen Interessen, den eigenen "way of life" weltweit durchzusetzen. Dieser "way of life" gern auch als "westliche Werte" bezeichnet, ist im Kern nichts anderes als das herrschende Wirtschaftssystem. Dabei wird vor allem die Sicherstellung der Rohstoffe als zwingend angesehen und "harte Verteilungskämpfe" prognostiziert. Dies gilt vor allem für Öl, Gas und Uran. Von daher lassen sich auch die militärischen Interventionen gerade im Nahen und Mittleren Osten, aber auch in Afrika, leichter verstehen als von den arglosen Werte-Definitionen, wie sie im Bundestag vorgenommen werden.
Als strategische Gegner werden mittelfristig vor allem Rußland, die VR China, Indien, kurzfristig vor allem der Iran, ins Auge gefaßt. Der Iran würde - wenn Atommacht - "immun" werden gegen internationale Sanktionen. Man müsse daher mit "großer Geduld, Nervenstärke und Hartnäckigkeit" vorgehen und die ganze Palette der Eskalationsmöglichkeiten im Auge haben - sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche. Letztlich müsse man auch die Bereitschaft zum "totalen Krieg" aufbringen. Ein wichtiges Mittel der Eskalationsstrategie ist auch die Bereitschaft zum atomaren Erstschlag, um die "Verbreitung von Massenvernichtugswaffen" zu verhindern. Dabei seien auch Mandatierungen durch die UNO - da sie von Gegner blockiert werden könnten - nicht zwingend erforderlich. Man müsse, um die so definierten Interessen durchzusetzen, auch bereit sein "hart mit militärischer Kraft" zuzuschlagen. Die Strategie umfaßt dabei alle Optionen von politischer Destabilisierung bis zu einer Art Dritten Weltkrieg in gesteigerter Potenz. Durch die neue EU-Verfassung (sogenannter EU-Grundlagenvertrag) werden dafür bereits wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Die Überlegungen der fünf NATO-Generäle lesen sich dazu wie fachliche Ausführungsbestimmungen.
Veröffentlicht: 4. April 2008 -------------------------------------------------------------------
Damit sich niemand falschen Hoffnungen hingibt: Das 'Bild des Tieres' der Offenbarung (= USA) schärft seine Inquisitionsinstrumente. Nur ein Federstrich, und jeder ist von heute auf morgen 'vogelfrei' und darf spurlos verschwunden werden und ist nach Meinung von Herrn Papier, Chef des Bundesverfassungsgerichts, 'verloren'. Eine größere Bankrotterklärung für die Sicherheit der Bürger ist nicht denkbar. Ruhe, die Klappe halten und Steuern zahlen sind derzeit die einzig noch erkennbaren 'Rechte' des Bürgers. Aber das ist ja ganz normal, kein Grund zur Aufregung!?
Schock-Enthüllung durch BRD-Höchstrichter Hans-Jürgen Papier
Hier ein sehr lesenswerter Beitrag des Kollegen Dr. Philipp aus Mannheim zum Horrorthema 'Heuschrecken - Forderungsverkauf durch die Bank - isolierte Beitreibung der Grundschuld usw.'
In den letzten Jahren sind viele Banken im In- und Ausland dazu übergegangen, von ihnen herausgelegte Forderungen aus Immobiliarkrediten mit Abschlägen an andere Banken und Investoren zu verkaufen. Dadurch werden die Kreditrisiken zwar durch Abschläge teilweise realisiert, aber auch begrenzt. Die gewonnene, bisher langfristig gebundene Liquidität steht für neue Geschäfte bereit.
Die Forderungskäufer andererseits hoffen, durch den Einzug der gekauften Forderung von den Schuldnern mehr zu erhalten als den an die verkaufende Bank gezahlten Kaufpreis. Die Forderungskäufer haben sich oft nur kurzfristig durch sogenannte asset-backed securities refinanziert, was zu der gegenwärtigen weltweiten Bankenkrise geführt hat. Doch dies kann hier nicht vertieft werden (JF 36/07).
Hier geht es vielmehr um die Schuldner der verkauften Immobiliarkredite, also Menschen, die bei ihrer Bank zur Baufinanzierung respektive zum Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung Kredite aufgenommen hatten. In Fernsehbeiträgen und Zeitungsartikeln wurde dargestellt, die Käufer solcher Immobiliarkredite setzten ihre Schuldner unter Druck, die verpfändeten Immobilien zu verkaufen, um damit eine schnelle und vollständige Rückzahlung der Kredite zu erreichen. Das Motiv für diese Handlungsweisen kann ein doppeltes sein: Entweder steht der Immobiliarkreditkäufer selbst unter Druck, weil er die gekauften langfristigen Immobiliarkredite unter Verstoß gegen alle Bankregeln nur kurzfristig refinanziert hat und deshalb dringend auf Liquidität angewiesen ist. Oder aber es führt übersteigertes Gewinnstreben die Feder. Der „Erlös“ aus kurzfristiger Verwertung der belasteten Immobilie soll höher sein als der Kaufpreis, den der Forderungskäufer für die ihm verkaufte Immobiliarforderung bezahlt hat.
Manche solcher Forderungskäufer sollen die aufgekauften Kredite so schnell wie möglich selbst dann gekündigt haben, wenn der Schuldner überhaupt nicht mit Ratenzahlungen in Verzug war. Auch ist von Fällen die Rede, in denen nicht nur die offenstehende Darlehenssumme, sondern die ursprüngliche volle Darlehenssumme verlangt wurde, so daß die Schuldner Teile des Kredits zweimal bezahlt haben. Als „Hebel“ hierfür sei der Umstand eingesetzt worden, daß in Deutschland regelmäßig Immobiliarkredite nicht durch Hypotheken, sondern durch Grundschulden abgesichert werden. Grundschulden sind „abstrakt“ und setzen – anders als Hypotheken, deren Höhe vom Bestand der Forderung selbst abhängig ist – eine Forderung nicht voraus. Sie bleiben trotz laufender Tilgung in voller Höhe bestehen. Nach den Bankbedingungen werden alle Zahlungen des Schuldners auf die persönliche Schuld und nicht auf die der Bank nur als Sicherheit dienende Grundschuld verrechnet.
Es hat nach den zu hörenden Berichten aber Forderungskäufer gegeben, welche die mitübernommenen Grundschulden von dem zugrunde liegenden Kredit gelöst und selbständig in voller Höhe gegen die Schuldner geltend gemacht haben. Diese wurden dadurch ruiniert, es hat auch Selbstmorde gegeben. In Veröffentlichungen wird behauptet, diese Praxis sei sogar „legal“, weil es eine „Gesetzeslücke“ gebe. Es ist deshalb erforderlich, über Verhaltensregeln nachzudenken, die ein „Häuslebauer“ dann beachten muß, wenn sein Immobiliarkredit von seiner Bank oder Sparkasse an einen Drittinvestor abgetreten worden ist.
Die oberste Regel heißt: Sofort einen im Bankrecht versierten Rechtsanwalt einschalten. Es handelt sich um ein unübersichtliches und manchmal von kriminellem Verhalten durchdrungenes Rechtsgebiet. Vertragsbruch, Betrug, Nötigung und Erpressung können vorkommen.
Einleitend wird der erstmals an den Kreditschuldner herantretende Forderungskäufer behaupten, er habe die Forderung von der finanzierenden Bank oder Sparkasse gekauft. Schon an dieser Stelle muß die Verteidigung einsetzen: Der Kreditschuldner muß von dem Forderungskäufer verlangen, die Urkunden über die Forderungsabtretung vorzulegen, aus denen er sein angebliches Recht herleitet. Diese Urkunden sind sodann fachmännisch zu überprüfen. Selbst wenn es solche Urkunden gibt, ist es denkbar, daß die Abtretung aus Rechtsgründen unwirksam ist: zum Beispiel weil die Forderung nicht genau genug individualisiert, bestimmt oder bestimmbar ist. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn die verkaufenden Banken „faule Forderungen“ mit anderen Forderungen, die von den Schuldnern bedient werden, vermischen und daraus ein milliardenschweres „Paket“ schnüren, daß dann im ganzen als „Portfolio“ von einem Erwerber gekauft wird. Es soll auch vorgekommen sein, daß gleich mehrere Gesellschaften (Inkassobüros, Servicegesellschaften) von den Grundstückseigentümern Zahlung verlangt haben. Auch werden manchen Schuldnern die aktuellen Kontostände nicht mitgeteilt oder von ihnen geleistete Zahlungen nicht gutgeschrieben.
In einem solchen Fall darf der Schuldner auf keinen Fall Zahlungen an den angeblichen neuen Gläubiger leisten, sondern sollte die laufenden Annuitäten wegen Gläubigerungewißheit gemäß Paragraph 372 ff. BGB hinterlegen. Hinterlegungsstelle ist in der Regel das Amtsgericht. Wenn der Schuldner auf diese Weise weiterzahlt, wird dem Forderungskäufer der Vorwand genommen, nunmehr den Kredit wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Außerdem wird er nicht unbedingt geneigt sein, die Abtretungsverträge offenzulegen, weil dann auch der Preis herauskommen könnte, den er für die abgetretenen Forderungen bezahlt hat. Hier kann man den Forderungskäufer also schon im Vorfeld in Schwierigkeiten bringen.
Wenn und soweit der Forderungskäufer von dem Schuldner höhere oder frühere Leistungen fordert als diejenigen, die in dem Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank vereinbart waren, ist höchste Vorsicht geboten. Dieses gilt insbesonders dann, wenn der Forderungskäufer versuchen sollte, seine Ansprüche nicht nach dem Stand des Darlehenskontos und den vereinbarten Annuitäten zu richten, sondern die dinglich selbständige Grundschuld in voller Höhe auch dann geltend macht, wenn sie wie regelmäßig höher ist als die noch ausstehende Teil-Kreditforderung.
Solche Verhaltensweisen des Forderungskäufers werden in den Medien mitunter zu Unrecht als legal bewertet. Nach Paragraph 404 BGB gilt bei der Abtretung von Forderungen ein eiserner Grundsatz: „Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.“ Das bedeutet, daß der Forderungskäufer niemals mehr Rechte haben kann, als sie vorher die abtretende Bank besessen hat. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, Paragraph 404 BGB diene dem Zweck, „eine Verschlechterung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners infolge der Forderungsabtretung zu verhindern“. Daher umfasse die Vorschrift auch Einwendungen des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Abtretung „lediglich im Schuldverhältnis angelegt waren und erst später entstanden sind“. Schon im römischen Recht galt der Grundsatz „Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet“: Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat.
Den stets professionellen Forderungskäufern ist diese Rechtslage bekannt. Aus ihr folgt auch, was jeder Jurastudent im dritten Semester lernt: daß es keinen gutgläubigen Erwerb von Forderungen gibt. Selbst wenn der Forderungskäufer das deutsche Recht nicht kennt, kann er Forderungen, die nicht bestehen oder Einwendungen ausgesetzt sind, nicht gutgläubig erwerben. Der Schuldner ist nach deutschem Recht mithin gegen solche Manipulationen objektiv voll geschützt. Wenn es trotzdem zu Katastrophen gekommen ist, kann das nur daran liegen, daß die Schuldner sich nicht haben beraten, sondern einschüchtern lassen, etwa weil sie hilflos sind oder die Anwaltskosten gescheut haben.
Wenn in einem solchen Falle der Forderungskäufer rechtswidrig die Zwangsversteigerung des Grundstücks beantragt, muß der Grundstückseigentümer bzw. Kreditschuldner eine „Vollstreckungsabwehrklage“ beim zuständigen Landgericht erheben und diese mit dem Antrag verbinden, die Zwangsversteigerung einstweilen einzustellen. Des weiteren liegt in diesen Fällen nahe, daß der Forderungskäufer sich strafbar macht: Wenn er den Schuldner vorsätzlich täuscht (über Tatsachen oder auch die Rechtslage) und ihn dadurch zu vermögensschädigenden Handlungen veranlaßt, kann Betrug oder Betrugsversuch vorliegen. Außerdem wird in der Regel Nötigung oder Erpressung gegeben sein. Es ist also geboten, in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Soweit der Forderungskäufer aus der Grundschuld höhere Forderungen geltend macht als diejenigen, die nach dem Kreditverhältnis noch geschuldet werden, könnte ihm von dem Schuldner auch ein „Rückgewähranspruch“ bezüglich der Grundschuld entgegengesetzt werden: Die Grundschulden dienen den Banken nur als Sicherheit und sind an den Schuldner zurück abzutreten, wenn der Kredit getilgt ist. Ist er teilweise getilgt und benötigt die Bank die Grundschuld nicht mehr in voller Höhe, so kommt auch eine Teilung der Grundschuld und Rückgewähr eines Teiles an den Schuldner in Betracht. Auch dies wäre dem betreibenden Forderungskäufer entgegenzuhalten.
Es gibt also durchaus die Möglichkeit, Übergriffen der geschilderten Art entgegenzutreten und den Forderungskäufer in eine Verteidigungssituation zu bringen. Allerdings muß, dies sei nochmals hervorgehoben, sowohl fachmännisch als vor allem auch schnell gehandelt werden. Es kann sich um eine Begegnung mit Kriminellen handeln, denen man keine Zeit lassen darf, sich zu entfalten.
Der Autor Dr. Wolfgang Philipp ist Rechtsanwalt mit Kanzlei in Mannheim
Und hier noch ein absolutes Muß: Nina Hagen, die Wahrheitsaktivistin. Ein Abend in Berlin mit Gästen, die wirklich etwas zu sagen haben, z.B. verheerende Wirkung von Uranmunition, Leukämie in Elbdörfern, Erst New York, dann Manhattan vom Autor Deckert selbst und weiteres Schockierende der herrschenden Verbrecher dieser Welt, die leider überall an der Spitze sitzen und sich frech 'Demokraten' oder gar als 'Christen' bezeichnen.
http://www.nuovisio.de/filmeDetail_ninahagen.htm
Es wurde auch erwähnt, daß Opferfamilien von 9/11 an die Öffentlichkeit gehen und Millionen von Unterschriften sammeln wollen, um die Regierung zu zwingen, endlich die Karten auf den Tisch zu legen. Es gibt hiervon eine Webseite, die bei Nina erwähnt wird, die man suchen kann unter www.reopen9/11. Ein wirklich wichtiger und gelungener Abend von und mit Nina Hagen!
13. April 2008 Bundes-Reisekasnerin in Oslo bei der Einweihung der neuen Oper, hier zusammen mit Ministerpräsident Jens Stoltenberg, der offensichtlich die Einblicke in Merkels Politik genießt. Danach wird sie sicher ihre Erkältung in südlichen Gefilden kurieren.
Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriekreditbank. Hier der geplante Redebeitrag von RA Dr. Wolfgang Philipp, Mannheim, um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Aktionäre zu verweigern:
Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriekreditbank - Dr. Wolfgang Philipp
Düsseldorf, am 27.03.2008
Redebeitrag des Unterzeichners und Aktionärs Dr. Wolfgang Philipp, Mannheim
Der folgende Diskussionsbeitrag sollte in der Hauptversammlung vorgetragen werden. Er musste wegen massiver Beschränkung der Redezeit auf nur fünf Minuten mit anschließendem Abschalten des Mikrofons auf Bruchteile beschränkt werden. Wesentliche Gesichtspunkte konnten nicht vorgetragen werden. Der volle Text des Beitrages sollte wie folgt lauten:
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
im Vertrauen auf die IKB und ihre Führung habe ich noch am 18. Juli 2007 zum Kurse von über 25,00 € aus meinem der Alterssicherung dienenden Vermögen IKB-Aktien zugekauft. Nach dem Wiederverkauf am 18. Dezember 2007 blieb ein Verlust von fast 80 %. So wird es vielen Aktionären ergangen sein. Nach dieser Katastrophe will der Aufsichtsrat von mir und den anderen Opfern der Verwaltungspolitik entlastet werden. Dabei wirft er seine langjährige Verbundenheit mit dem Vorstand über Bord und schiebt diesem die Alleinschuld zu. Durch die Entlastung würde die Verwaltung der Gesellschaft durch die Mitglieder des Aufsichtsrats gebilligt.
Durch den Antrag der Bundesregierung, die Abstimmung zu verschieben, ist mir allerdings neben meinen Ersparnissen auch der Tagesordnungspunkt abhanden gekommen.
Die IKB ist wie die Telekom – ein abhängiges Konzernunternehmen des Bundes, der über die KfW in der fraglichen Zeit mit 38 % die Hauptversammlungsmehrheit gehalten hat. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind in erster Linie seine Vertrauenspersonen. In besonderem Maße gilt das für die Herren, die aus dem staatlichen Bereich selbst kommen. In so strukturierten Konzernen geschieht nach aller Erfahrung nichts Wesentliches ohne das Einverständnis des herrschenden Unternehmens. Dafür spricht sogar eine aktienrechtliche Vermutung.
Eine besonders pikante Rolle spielte dabei Ministerialdirektor Jörg Asmussen. Er führt als Leiter der Abteilung 7 des Bundesfinanzministeriums die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin. Diese wiederum hat nach dem Kreditwesengesetz die Aufgabe, alle Banken und ihre Organe, also auch die IKB, zu kontrollieren. In deren Aufsichtsrat sitzt aber eben jener Ministerialdirektor Asmussen auch, der seinerseits die BaFin beaufsichtigt: Eine unhaltbare Interessenkollision, die in einer geordneten Verwaltung nicht vorkommen darf. Sie führt dazu, dass die BaFin als Kontrolleur der IKB praktisch ausfallen musste. Ihre Mitarbeiter werden wohl nicht den Mut haben, die Geschäfte der IKB zu beanstanden, wenn sie wissen, dass eben diese Geschäfte vom Bundesfinanzministerium mitgetragen werden.
In der Begründung meines Gegenantrages habe ich konkret dargelegt, dass der Bund für den Zusammenbruch der IKB verantwortlich ist. In einem Aufsatz vom Oktober 2006 hat Aufsichtsratsmitglied Asmussen Geschäfte einer Art beschrieben und empfohlen, für die sogar die deutsche Sprache eine Bezeichnung bereit zu stellen sich weigert. Da gibt es Asset Backed Securities (ABS), True Sales-Initiativen (TSI), Mezzanine-Kapital, Public Private Partnership und ähnliche Begriffe, die im deutschen Recht nicht vorkommen. Ausnahmsweise mal auf deutsch ist von „Zweckgesellschaften“ die Rede, die aber weder seriöse Zwecke verfolgen noch Gesellschaften sind. Meist handelt es sich um Stiftungen ausländischen Rechts, die kein eigenes Kapital besitzen, aber mit gewaltigem Risiko zweistellige Milliardenumsätze drehen. Hintergrund des Ganzen ist das unersättliche Streben auch des Staates nach Gewinn und Kapital durch Geldschöpfung, zusammengefasst unter dem Begriff der „Verbriefung“. Dieser Begriff ist voller Phantasie. Er kann den Druck von Papiergeld oder Aktien ebenso umschreiben wie die Ausgabe kurzfristiger Geldmarkttitel zur Refinanzierung langfristiger Kredite, die der Kapitalmarkt nicht unbeschränkt zur Verfügung stellen kann.
Bei solchen „Verbriefungen“ besteht immer die Gefahr, dass der damit verbundenen Geldschöpfung ausreichende Deckung in der Güter- und Dienstleistungswirtschaft fehlt. Die gegenwärtige Entwicklung des Goldpreises zeigt, dass in der ganzen Welt sogar dem Papiergeld als „Verbriefung“ von was auch immer nur noch mäßiges Vertrauen entgegengebracht wird.
Die in immer neuen Formen wiederkehrende Grundstruktur der Verbriefung und die damit nur allzu leicht verbundene Geldillusion ist schon vor rund 180 Jahren genial beschrieben worden:
Ein Staat braucht Geld: Es erscheinen zwei ausgebuffte Finanzberater. Diese empfehlen dem Kaiser, doch Papiergeld zu drucken. Sie wissen auch Rat, die nötige Deckung zu finden. Das klingt so:
„Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.
Ihm liegt gesichert, als gewisses Pfand,
Unzahl vergrabnen Guts im Kaiserland.
Nun ist gesorgt, damit der reiche Schatz,
sogleich gehoben, diene zum Ersatz.“
Als der Kaiser noch zweifelt, erläutert einer der noblen Berater, um was es geht:
„Das Übermaß der Schätze, das, erstarrt,
in deinen Landen tief im Boden harrt,
liegt ungenutzt. Der weiteste Gedanke
ist solchen Reichtums kümmerlichste Schranke;
die Phantasie, in ihrem höchsten Flug,
sie strengt sich an und tut sich nie genug.
Doch fassen „Geister, würdig, tief zu schauen,
zum Grenzenlosen grenzenlos Vertrauen.“
Der eine dieser beiden smarten Finanzberater war ein gewisser Dr. Faust, der andere ein aus wärmeren Gefilden kommender Diplom-Volkswirt namens Mephistopheles. Goethe hat in Faust II die Idee einer „Verbriefung“ vergrabener Schätze durch das Drucken von Papiergeld dargestellt und ein für alle Male mit hinreißendem Witz ad absurdum geführt. Sein Finanzminister wünscht sich schließlich „den Zauberer zum Kollegen“. Wäre dieser einmalige Text Pflichtlektüre für jeden Banklehrling, Vorstand, Aufsichtsrat oder Ministerialdirektor, hätten wir heute das Problem nicht.
Soviel zum Verständnis der Grundlagen.
Ein konkretes Beispiel dieser Art gab es vor 40 Jahren durch das Auftreten eines Finanzmaklers namens Münnemann. Der empfahl „aus kurz lang“ zu machen, sogenannte „Revolving-Kredite“ zu erschaffen und an der Zinsarbitrage zwischen langfristigen Ausleihungen und deren kurzfristiger Refinanzierung viel zu verdienen. Das ging eine Zeit lang gut, dann ist Münnemann gescheitert, eine Bank brach zusammen. Warum die Banker dieses Lehrstück vergessen haben, ist mir unerklärlich.
Der fürchterlichste einschlägige Fall der Nachkriegsgeschichte war die Privatisierung der Deutschen Telekom. Hier hat der Staat 1995 durch die Ausgabe von 2 Milliarden Aktien ein Gesellschaftsvermögen verbrieft, das wegen überhöhter Grundstücksbewertungen und der Unterlassung von Pensionsrückstellungen nur scheinbar vorhanden war. Die vergrabenen Schätze gab es nicht. Die Telekom-Aktien waren von Anfang an „sub prime-Aktien“. Diese wertlosen Papiere hat der Staat unter Einsatz gewaltiger Propagandamittel im Wege von Kapitalerhöhungen zu überhöhten Ausgabekursen von den Sparern aufwerten lassen und dann zu deren Lasten Kasse gemacht: Zuerst verkaufte er einen Teil seiner Aktien mit hohem Spekulationsgewinn. Danach entzog er durch die berüchtigte UMTS-Versteigerung der Gesellschaft inklusive Zinsen mit rund 15 Mrd. Euro das Doppelte ihres Grundkapitals für die Bundeskasse. Dieses Bubenstück ist soeben in einem von mir geführten Prozess vom Bundesgerichtshof abgesegnet worden, obwohl der Telekom-Sprecher selbst von „Wahnsinn“ gesprochen hat, der sich nicht rechnet! 3 Millionen Opfer, die dem Staat vertraut hatten, liegen weiter am Straßenrand und bleiben ohne Schutz. Der Schaden für die Aktienrechtskultur in Deutschland ist ebenso grauenvoll wie nachhaltig.